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TÜV Prüfstützpunkt

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt, ist in Deutschland in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden die Verkehrssicherheit, die Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs überprüft.

Bei uns führt der TÜV Rheinland die Untersuchung durch.

Der TÜV Rheinland führt bei uns täglich Hauptuntersuchungen durch – bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einschließlich der Abgasuntersuchung.

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Haupt- und Abgasuntersuchung bei uns

Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens – allgemein als Abgasuntersuchung oder AU bezeichnet – ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält.

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
Die Prüfintervalle richten sich nach Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeugalter:
• Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre
• Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen: erstmals nach zwei Jahren, anschließend alle zwei Jahre und ab dem siebten Fahrzeugjahr jährlich
• Wohnmobile über 7,5 Tonnen: jährlich

• Taxis und Mietwagen im gewerblichen Personenverkehr: jährlich

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Die Plakette verliert mit Ablauf des dort angegebenen Monats ihre Gültigkeit.

Was passiert, wenn die HU überzogen wird?
Wird der HU-Termin um mehr als zwei Monate überschritten, erfolgt die Untersuchung mit einem erweiterten Prüfumfang. Das reine HU-Entgelt erhöht sich dadurch um 20 Prozent. Bei einer Verkehrskontrolle können außerdem Verwarnungs- oder Bußgelder anfallen. Bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten drohen für einen Pkw 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Weitere Prüfleistungen

UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nicht nur verkehrssicher, sondern auch betriebssicher sein. Bei der UVV-Prüfung wird kontrolliert, ob das Fahrzeug den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Die Prüfung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, vorgeschrieben.

Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen müssen regelmäßig überprüft werden. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach § 60 StVZO verpflichtend und grundsätzlich alle 24 Monate zu wiederholen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und wird gesondert dokumentiert.

Abnahme technischer Änderungen
Nach technischen Veränderungen am Fahrzeug kann eine Änderungsabnahme erforderlich sein, beispielsweise nach Arbeiten an Fahrwerk, Rädern oder Anbauteilen. Ob die Änderung abgenommen und anschließend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, richtet sich nach dem jeweiligen Bauteil, seiner Genehmigung und den darin enthaltenen Auflagen.

Gut vorbereitet zur Hauptuntersuchung
Sie sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug bereit für die Hauptuntersuchung ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihr Auto im Vorfeld, erläutern Ihnen mögliche Mängel und beheben notwendige Arbeiten nach Rücksprache mit Ihnen. So starten Sie gut vorbereitet in den Prüftermin.