Änderungen an Rädern, Reifen oder Fahrwerk können eine Prüfung durch eine anerkannte Prüforganisation erforderlich machen.
Ob eine Abnahme oder Eintragung notwendig ist, ergibt sich aus der Genehmigung des Bauteils und den darin genannten Auflagen.
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis – kurz ABE – bedeutet nicht automatisch, dass niemals eine Abnahme erforderlich ist.
Bei einem Teilegutachten ist in der Regel eine Änderungsabnahme vorgesehen.
Werden mehrere Veränderungen miteinander kombiniert, beispielsweise andere Räder mit einer Tieferlegung oder Spurverbreiterung, muss zusätzlich geprüft werden, ob sie sich gegenseitig beeinflussen.